Diese Dienstleistungsvereinbarung (die "Vereinbarung") wird zum Datum des Inkrafttretens zwischen Vectra AI, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware mit Sitz in 550 S. Winchester Blvd, Suite200, San Jose, Kalifornien 95128 ("VECTRA") und dem Endnutzer geschlossen. VECTRA und der Endnutzer werden hier manchmal einzeln als "Partei" oder gemeinsam als "Parteien" bezeichnet. Die Parteien vereinbaren hiermit das Folgende:
DURCH DAS HERUNTERLADEN, DIE INSTALLATION, DIE REGISTRIERUNG, DEN ZUGRIFF, DIE BEWERTUNG ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG VON VECTRA-PRODUKTEN ERKENNT DER ENDBENUTZER AN, DASS ER AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN IST, UND STIMMT IHR ZU. WENN DER ENDNUTZER NICHT ALLE VORSTEHENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIERT, MUSS ER DIE NUTZUNG ODER DEN ZUGRIFF AUF DIE PRODUKTE SOFORT EINSTELLEN.
Die folgenden in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die nachstehend angegebene Bedeutung. Andere Begriffe werden an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definiert:
"Verwaltungsdaten" sind persönlich identifizierbare Informationen über den Endnutzer und seine Nutzer, die bei der Registrierung oder Kontoverwaltung hochgeladen werden können, sowie Informationen, die bei Supportanfragen zur Verfügung gestellt werden.
"Verbundene Unternehmen" sind alle Unternehmen, die das betreffende Unternehmen direkt oder indirekt kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. "Kontrolle" im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder Kontrolle von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile des Unternehmens.
"Appliance" bezieht sich auf eine physische oder virtuelle Appliance, die innerhalb des Netzwerks des Endnutzers eingesetzt wird und auf der die Software läuft.
"Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das Datum, an dem dieser Vertrag für Vectra und den Endnutzer erstmals verbindlich wird, wobei der früheste der folgenden Zeitpunkte gilt: (i) das späteste Unterschriftsdatum, (ii) das Datum, an dem beide Parteien diesen Nutzungsbedingungen anderweitig zustimmen, (iii) das Datum, an dem der Endnutzer oder sein verbundenes Unternehmen eine Bestellung gemäß diesen Nutzungsbedingungen aufgibt, oder (iv) das Datum, an dem der Endnutzer ein Produkt zum ersten Mal herunterlädt, installiert, registriert, darauf zugreift, evaluiert oder anderweitig nutzt.
"Endnutzer" bedeutet, je nach Kontext, zusätzlich zu dem Unternehmen, das diesem Vertrag zustimmt, jedes mit dem Endnutzer verbundene Unternehmen, das eine Bestellung im Rahmen dieses Vertrages aufgibt oder anderweitig ein Produkt im Rahmen dieses Vertrages im Namen des Endnutzers nutzt oder darauf zugreift.
"Endbenutzerdaten" sind Daten, auf die die Produkte während der durch diesen Vertrag geregelten Beziehung zugreifen oder die sie sammeln, in Form von Protokollen, Sitzungsdaten, Telemetriedaten, Benutzerdaten, Nutzungsdaten, Threat-Intelligence-Daten, Informationen zur Erkennung von Bedrohungen, Kopien potenziell bösartiger Dateien, die vom Produkt erkannt werden, Daten zur Systemstabilität, Daten zur Benutzererfahrung, Daten zur Benutzeroberfläche und Metadaten zum Netzwerkverkehr. Zu den Endbenutzerdaten können vertrauliche Daten und personenbezogene Daten gehören, wie z.B. Quell- und Ziel-IP-Adressen, Active-Directory-Informationen, Dateianwendungen, URLs, Dateinamen und Dateiinhalte.
"Hardware" bezeichnet alle VECTRA-Hardwareprodukte, die in der Bestellung aufgeführt sind.
"IP" bezeichnet jedes physische oder virtuelle Gerät, wie z. B. einen Computer, Server, Laptop, Desktop-Computer, ein Mobiltelefon, einen mobilen Container oder ein virtuelles Maschinen-Image innerhalb des Netzwerks eines Endnutzers, das über eine eindeutige interne Internetprotokolladresse verfügt, die Datenverkehr generiert.
"Bestellung" bezeichnet jede von VECTRA oder einem Wiederverkäufer akzeptierte Bestellung oder ein anderes Bestelldokument (einschließlich einer SOW), in dem das/die Testprodukt(e) oder das/die gemäß diesem Vertrag zu liefernde(n) Produkt(e) angegeben ist/sind.
"Produkt(e)" bezeichnet das/die in einer Bestellung festgelegte(n) Sicherheitsdienstleistungsangebot(e) von VECTRA, das/die aus Appliance(s), Hardware, Software, Abonnements und/oder Professional Services bestehen kann/können. "Professional Services" bezeichnet alle Dienstleistungen, die von VECTRA für den Endnutzer gemäß einer Arbeitsbeschreibung ("SOW"), einer anderen Bestellung, einem Servicebrief oder einem Datenblatt erbracht werden.
"Schedule" legt Bedingungen fest, die speziell für bestimmte Arten von VECTRA-Angeboten gelten, die sich von diesen Servicebedingungen unterscheiden oder diese ergänzen können. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
"Software" bezeichnet die ausführbare Codeversion der Softwareprodukte von VECTRA, die in der Bestellung aufgeführt sind, sowie alle Updates, die von VECTRA im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
"Abonnements" bezeichnet Software oder Dienstleistungen auf Abonnementbasis, die dem Endnutzer von VECTRA für einen festen oder wiederkehrenden Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, wobei für jeden solchen Zeitraum Abonnementgebühren anfallen, die in der Bestellung festgelegt sind.
"Testprodukte" bezeichnet die Produkte, die VECTRA oder sein autorisierter Vertreter dem Endnutzer zu Testzwecken zur Verfügung stellt.
2.1 Diese Vereinbarung regelt den Kauf und die Nutzung von Vectra-Produkten durch den Endnutzer, unabhängig davon, wie diese erworben wurden, einschließlich und ohne Einschränkung über einen von VECTRA autorisierten Distributor oder Wiederverkäufer.
2.2 Diese Vereinbarung gilt für alle VECTRA-Produkte, aber Bestimmungen zu bestimmten Produkten oder Dienstleistungen sind in den beigefügten Anhängen zu finden und gelten nur in dem Umfang, in dem der Endnutzer diese Produkte oder Dienstleistungen erworben, abgerufen oder genutzt hat.
2.3 Autorisierte VECTRA-Wiederverkäufer. Für Produkte, die der Endnutzer über einen autorisierten VECTRA-Wiederverkäufer erworben hat, gelten die folgenden Bestimmungen dieser Servicebedingungen nicht: Abschnitte 3.1 und 5.1-5.4. Während VECTRA der "Lizenzgeber" für die Zwecke der Gewährung der Lizenzen und anderer Rechte hierunter bleibt und der Endnutzer der "Lizenznehmer" für die Zwecke der hierin enthaltenen Verpflichtungen bleibt, muss der Endnutzer direkt mit dem autorisierten VECTRA-Wiederverkäufer einen Vertrag über den Kauf von Produkten abschließen, die von einem solchen autorisierten VECTRA-Wiederverkäufer angeboten werden.
3.1 Purchase of Hardware. End User agrees to purchase the Hardware set forth in the Order on the terms set forth in these Terms of Service. Delivery shall be FCA (Incoterms 2010) VECTRA’s point of shipment. All delivery dates are estimates.
3.2 Software License. This section 3.2 applies to Software only. Subject to the terms and conditions of these Terms of Service (including VECTRA’S receipt of applicable fees), VECTRA grants to End User a nonexclusive, nontransferable, limited license to use the Software in accordance with the published specifications for the Product solely for End User’s internal use pursuant to the applicable Subscription/Order terms. VECTRA expressly reserves all other rights in the Software.
3.3 Subscriptions. This section 3.3 applies to Subscriptions only. VECTRA grants to End User a non-exclusive right to access the Subscriptions solely for End User’s internal use pursuant to the applicable Subscription/Order terms. The Subscriptions will commence on the Effective Date (or other applicable start date specified in the Order) and will continue for the period set forth in the Order (the “Initial Subscription Term”). The Subscriptions will automatically renew at the end of the Initial Subscription Term and any subsequent term for a renewal term of one (1) year (each a “Renewal Subscription Term,” and together with the Initial Subscription Term, the “Subscription Term”) unless either party has provided written notice of non- renewal of the applicable Subscription at least sixty (60) days prior to the end of the then-current term. All renewals are subject to payment of applicable subscriptions fees as set forth in Section 5 below. VECTRA expressly reserves all other rights to the Subscriptions.
3.4 Evaluation. Any Trial Products may only be used for evaluation during the evaluation period, not to exceed thirty (30) days (“Evaluation Period”) or such longer period as may be approved in writing by VECTRA in its sole discretion and solely for considering whether to purchase such Trial Products from VECTRA and not for any other purpose or any productive use. Any rights to use the Trial Products beyond the scope of these Terms of Service will be subject to a separate written agreement between VECTRA and End User. VECTRA may, at its option, provide reasonable support for the Trial Products to facilitate End User’s ability to evaluate such technology, but shall have no obligation to provide any such support. During the Evaluation Period, VECTRA may, at its sole discretion, limit certain functionality or features of the Trial Products. End User shall discontinue all use of and return such Trial Products at the end of the Evaluation Period unless the End User has properly procured the applicable Trial Products and converted them to Products hereunder. End User agrees that VECTRA may recover the Trial Products and/or invoice End User for their cost in the event End User fails to comply with this Section 3.4.
NOTWITHSTANDING SECTIONS 7.2 (LIMITED WARRANTY), 8 (LIMITATION OF LIABILITY), AND SECTION 9 (DISCLAIMER), DURING THE EVALUATION PERIOD, THE TRIAL PRODUCTS ARE PROVIDED “AS-IS” WITHOUT ANY WARRANTY AND VECTRA SHALL HAVE NO OBLIGATIONS WITH RESPECT TO THE PRODUCTS FOR THE EVALUATION PERIOD. WITHOUT LIMITING THE FOREGOING, VECTRA AND ITS AFFILIATES AND ITS LICENSORS DO NOT REPRESENT OR WARRANT TO END USER THAT: (I) USE OF THE PRODUCTS DURING THE EVALUTION PERIOD WILL MEET ANY REQUIREMENTS; AND (II) USE OF THE PRODUCTS DURING THE EVALUATION PERIOD WILL BE UNINTERRUPTED, NON-INFRINGING, TIMELY, SECURE OR FREE FROM ERROR. NOTWITHSTANDING ANYTHING TO THE CONTRARY IN SECTION 8 (LIMITATION OF LIABILITY), END USER SHALL BE FULLY LIABLE UNDER THIS AGREEMENT TO VECTRA AND ITS AFFILIATES FOR ANY DAMAGES ARISING OUT OF ITS USE OF THE PRODUCTS DURING THE EVALUATION PERIOD, AND ANY BREACH BY END USER OF THIS AGREEMENT.
3.5 Restrictions. End User shall not (and shall not permit, encourage or assist any third party to): (i) copy, modify, translate, reverse engineer, decompile, disassemble or otherwise reduce the Software or Subscriptions to human perceivable form or attempt to discover underlying source code, algorithms or techniques, except to the extent that such activities may not be prohibited under applicable law; (ii) sell, resell, distribute, transfer, publish, disclose, rent, lend, lease or sublicense the Products to any third party; (iii) disclose any benchmarking, competitive analysis or other results obtained from any Product or use any Product or portion thereof to develop any similar item or any competitive products or services; (iv) use or remove the applicable Software or Subscriptions from any Hardware on which or for which they are provided under the applicable Order; (v) attempt to disable or circumvent any license key, encryption or other security device or mechanism used in connection with the Products; (vi) remove or otherwise interfere with any portion of the Products designed to monitor End User’s compliance with this Agreement; or (vii) otherwise use the Products in any manner not authorized by the published specifications for the applicable Products. End User acknowledges that Software and Subscriptions may include license keys and other features that disable use at the end of the applicable license or Subscription Term, or once the service level set forth in the Order is met.
3.6 Proprietary Rights. The Software and Subscriptions are licensed and not sold. VECTRA shall retain ownership of all Software and Subscriptions and all intellectual property rights relating thereto, including but not limited to copyrights, patents, trade secret rights, trademarks and any other intellectual property rights therein. End User agrees that VECTRA may use and exploit without restriction any error reports, suggestions and other information provided by End User with respect to the Products and shall own any fixes, modifications, improvements and new versions made by VECTRA based on such information. The Products, documentation and other non-public information provided by VECTRA, and the terms of this Agreement, are confidential to VECTRA and shall not be disclosed by End User to any third party. Products may contain certain software or portions provided under terms and conditions different from this Agreement (such as open source or community source), which may be identified in a text file or about box or in a file or files referenced thereby, and End User agrees that such software or portions will be subject to such other terms and conditions to the extent inconsistent with this Agreement, or to the extent required by such other terms and conditions. All implied licenses are disclaimed, and all rights not expressly granted herein are reserved to VECTRA.
3.7 End User Proprietary Rights. Subject to the limited rights expressly granted hereunder, End User reserves all rights, title and interest in and to all End User Data, including all related Intellectual Property Rights. As between End User and VECTRA, End User shall retain ownership of all End User Data. No rights are granted to VECTRA under this Agreement other than the limited licenses expressly set forth in this Agreement. End User hereby grants to VECTRA and its authorized third-party service providers the worldwide, nonexclusive, fully paid-up, royalty-free license to access, use, copy, distribute, perform, display and process End User Data to provide, maintain, and improve the Products and perform its obligations under this Agreement and as otherwise directed, requested, or permitted in writing by End User.
3.8 Feedback. To the extent that End User provides VECTRA with any suggestions, ideas, enhancement requests, recommendations, or other feedback or information relating to the Products (collectively, “Feedback”), End User hereby grants to VECTRA and its Affiliates a fully paid-up, royalty free, worldwide, perpetual, irrevocable license to freely use, disclose, and otherwise exploit such Feedback, including but not limited to incorporation of the Feedback into future versions of the Products.
4.1 Data Processing. Subject to the following types of access described below, End User acknowledges, agrees and grants to VECTRA the right, to the extent permitted by applicable law, to process and retain data received from use of the Product including End User Data, for the following purposes: (i) providing service to End User; (ii) analyzing, maintaining and improving VECTRA’s products and services; and (iii) complying with legal, governmental or contractual terms. To the extent that VECTRA processes personal data on behalf of End User as a processor in the meaning given in EU data protection law, it will do so in accordance with Sections 4.2-4.9, and the Data Processing Agreement (“DPA”) located at www.vectra.ai/privacy/dpa. In the event of a conflict between the terms of this Agreement and the DPA, the terms of the DPA shall prevail.
a) Default Access. End User hereby authorizes and directs VECTRA to store, process, retrieve, and disclose the End User Data for the purpose of providing the Product to End User or otherwise meeting its obligations hereunder and as otherwise required by law. VECTRA may monitor and access: (i) system stability data, including uptime statistics for various processes; hardware, software and network failure indicators; and backtrace and call stack data; (ii) interface data; and (iii) threat detection information, including: (I) the number, type and score of each threat detection instance (based on VECTRA proprietary metrics); (II) the attribution of each threat detection to an anonymized host or account; and (III) the score for each anonymized host or account.
b) Optional Virtual Private Network (“VPN”) Access. As set forth in the Order or as End User otherwise elects during the installation, configuration or use of the Products, VECTRA may (in addition to the End User Data set forth in Section 4.1a) receive VPN access to VECTRA Products on the End User’s network to facilitate troubleshooting and to provide recommendations to optimize system configuration, including monitoring, accessing and temporarily storing packet capture data and non-anonymized detection details. Select End User Data may be stored for a longer period in artifacts of the services delivered, including support tickets and configuration recommendation reports.
c) Optional User Experience Data Access. As set forth in the Order or as End User otherwise elects during the installation, configuration or use of the Products, VECTRA may (in addition to the End User Data set forth in Sections 4.1a) and 4.1b) receive anonymized user experience data, including the last login time; the frequency of logins; and user interface clickstream data.
4.2 Data Processor. To the extent VECTRA processes personal data on behalf of End User as a processor as defined by EU data protection law, it shall do so only in furtherance of providing the Products to End User pursuant to this Agreement and as permitted by applicable law.4.3 Confidentiality of Personal Data. VECTRA will ensure that personnel it authorizes to process personal data have committed themselves to confidentiality or are under an appropriate statutory obligation of confidentiality.
4.4 Sub-Processors. End User authorizes VECTRA to engage sub-processors, as described in the applicable Product documentation for the relevant Product, to process personal data. In the event VECTRA engages any new sub-processor it will: (i) update the applicable documentation; (ii) notify End Users that have opted in to receive compliance notification of such change to give End User the opportunity to object to such sub- processing; (iii) impose appropriate contractual obligations upon the sub-processor that are no less protective than this Section 4; and (iv) remain responsible for the sub-processor’s compliance with this Agreement and for any acts or omissions of the sub-processor that cause VECTRA to breach any of its obligations under this Agreement. If End User objects to a new sub-processor, it must do so in writing within fifteen (15) days of such update and VECTRA will then endeavor to offer alternate options for the delivery of Products that do not involve the new sub-processor without prejudice to any of End User’s termination rights.
4.5 Security. VECTRA has implemented practices and policies to maintain appropriate organizational, physical and technical measures to safeguard the confidentiality and security of personal data to comply with applicable laws.
4.6 Security Incident Notification. “Security Incident” means any unauthorized access to any End User Data stored on VECTRA equipment or in VECTRA’S facilities, or unauthorized access to such equipment or facilities resulting in loss, disclosure, or alteration of End User Data that compromises the privacy, security or confidentiality of such End User Data. In the event of a Security Incident affecting End User personal data, VECTRA will without undue delay: (i) inform End User of the Security Incident; (ii) investigate and provide End User with detailed information about the Security Incident; and (iii) take reasonable steps to mitigate the effects and minimize any damage resulting from the Security Incident as required by applicable law.
4.7 Assistance to Data Subjects. VECTRA shall provide reasonable assistance to End User to comply with its obligations about data subject rights under applicable data protection law and any other legal requirements, as appropriate, considering the nature of the data processing and the information available to VECTRA.
4.8 Data Retention. VECTRA shall process and retain personal data no longer than necessary for the purposes for which it is processed. Upon termination of this Agreement, VECTRA shall, upon End User’s request, delete End User Data that is no longer necessary to carry out any of the purposes under Section 4.1.4.9 International Transfer of Data. End User personal data may be sent to facilities hosted outside of the country where End User purchased or utilizes the Products. VECTRA will comply with the European Economic Area and Swiss data protection law regarding the collection, use, transfer, retention, and other processing of personal data from the European Economic Area and Switzerland, including the execution of EU Standard Contractual Clauses for data transfer, where applicable.
4.10 Administrative Data Access Consent. VECTRA may use End User Administrative Data for the following purposes: (a) to inform End User about products, seminars and services VECTRA believes may be of interest to End User; (b) to contact End User if VECTRA needs to obtain or provide additional information; and (c) to verify the accuracy of VECTRA’s records. VECTRA may use web analytics and cookies as set forth in the VECTRA Privacy Policy available online at https://www.vectra.ai/privacy_policy/, which VECTRA may amend from time to time in compliance with applicable laws and regulations. To the extent that VECTRA processes personal data on behalf of End User, it will do so in accordance with Sections 4.2-4.9.
4.11 End User Conduct; Compliance. End User is responsible for use of the Products by its Affiliates and other users and for their compliance with this Agreement. End User is solely responsible for the accuracy, quality, legality, reliability and appropriateness of all End User Data, and for providing any notices and obtaining any consents and authorizations necessary: (i) to allow the Administrator to access, monitor, use and disclose the End User Data; and (ii) to allow VECTRA to access the End User Data. End User shall ensure that End User is entitled to make End User Data accessible to VECTRA so that VECTRA and its service providers may lawfully use, process and transfer the End User Data in accordance with this Agreement on End User’s behalf. End User will promptly notify VECTRA if it becomes aware of any unauthorized use of or access to End User’s account or the Products.
4.12 Data Protection by End User. End User represents and warrants that End User’s use of the Products complies with all applicable laws, including those related to data privacy, data security, and international communications and that End User has obtained all consents necessary for VECTRA to engage in data processing under this Agreement. Submission or provision of End User Data to VECTRA shall be at End User’s own risk, and VECTRA assumes no responsibility or liability for receipt of such End User Data.
5.1 Gebühren. Der Endnutzer zahlt die Gebühren für die Produkte an VECTRA, wie sie in der jeweiligen Bestellung festgelegt sind. Die Abonnementgebühren können von VECTRA für jeden Verlängerungszeitraum durch schriftliche Mitteilung an den Endnutzer mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende des dann laufenden Zeitraums geändert werden.
5.2 Rechnungsstellung. Die von VECTRA gekaufte und in diesem Vertrag festgelegte Hardware wird von VECTRA bei der Lieferung dieser Hardware in Rechnung gestellt. Alle von VECTRA in Rechnung gestellten Abonnement- und Wartungsgebühren sind vom Endnutzer vor Beginn der jeweiligen Abonnement- und Wartungsperiode zu zahlen. Alle anderen Beträge werden wie in der Bestellung angegeben in Rechnung gestellt, oder, falls nicht angegeben, vor Beginn der entsprechenden Lizenzen, Dienstleistungen oder Verlängerungen.
5.3 Zahlungen. Alle Zahlungen an VECTRA sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum von VECTRA fällig und zahlbar. Ohne Einschränkung anderer Rechtsmittel unterliegen überfällige Beträge einer monatlichen Gebühr von eineinhalb Prozent (1½%) pro Monat des unbezahlten Saldos oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
5.4 Steuern. Die im Rahmen dieses Vertrags an VECTRA zu zahlenden Beträge sind in voller Höhe ohne Abzug von Steuern (einschließlich Quellensteuern) oder Zöllen an VECTRA zu zahlen. Darüber hinaus ist der Endnutzer für alle Steuern (einschließlich, ohne Einschränkung, Verbrauchs-, Nutzungs-, Mehrwert- und ähnliche Steuern) und Zölle verantwortlich, die er bezahlt oder zu bezahlen hat, wie auch immer bezeichnet, erhoben oder auf der Grundlage von Beträgen, die gemäß diesem Vertrag an VECTRA zu zahlen sind, sowie für alle damit verbundenen Strafen, Bußgelder und Anwaltsgebühren, jedoch ausschließlich der Bundes-, Staats- und Kommunalsteuern der Vereinigten Staaten, die ausschließlich auf dem Nettoeinkommen von VECTRA basieren.
5.5 Nutzungsabhängige Abrechnung. Gebühren, die nach der Nutzung (z.B. IP-Anzahl, Bandbreite, Geräte, Benutzer, Workloads, GB Logs, etc.) bezahlt werden, können nach Ermessen von VECTRA mit der tatsächlichen Nutzung abgeglichen werden. VECTRA behält sich das Recht vor, einen True-Up-Abgleich durchzuführen und jede Nutzung, die über das gekaufte Volumen hinausgeht, in Rechnung zu stellen.
5.6 Zukünftige Funktionalität. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe nicht von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von VECTRA bezüglich zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängig sind.
5.7 Sperrung des Kontos bei Nichtzahlung. VECTRA behält sich das Recht vor, das Konto des Endnutzers zu sperren, zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, falls das Konto des Endnutzers überfällig wird und nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Benachrichtigung über die überfällige Zahlung durch VECTRA auf den aktuellen Stand gebracht wird. Eine solche Benachrichtigung kann per E-Mail versandt werden.
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt in Bezug auf jeden Auftrag bis zum Ende der jeweiligen Auftragslaufzeit, sofern sie nicht früher gekündigt wird. Jede Partei kann diese Vereinbarung (oder einen entsprechenden Auftrag) im Falle einer Verletzung durch die andere Partei kündigen, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung (oder zehn (10) Tagen bei Verletzung von Zahlungs- oder Lizenzbeschränkungen) geheilt wird. VECTRA kann diesen Vertrag sofort kündigen, wenn der Endnutzer zahlungsunfähig wird oder generell seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann, wenn er ein Reorganisations-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahren einleitet oder unterliegt oder wenn er aufhört, seine Geschäfte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu führen. Mit der Kündigung enden alle Lizenzen und Abonnements, und der Endnutzer muss die Software und die Abonnements zurückgeben und deren Nutzung einstellen. Die Abschnitte 3, 4.10, 4.11, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 15, Anhang S (Abschnitte 3-6) und alle vor der Kündigung aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen.
7.1 Gegenseitige Garantie. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass: (i) dieser Vertrag für sie rechtlich bindend und in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen durchsetzbar ist; und (ii) sie alle Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten wird, die für die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag gelten.
7.2 Eingeschränkte Gewährleistung.
a) VECTRA gewährleistet, dass: (i) die Hardware für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist; (ii) die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Versanddatum im Wesentlichen den von VECTRA veröffentlichten Spezifikationen entspricht; und (iii) die Abonnements im Wesentlichen den veröffentlichten Spezifikationen für das Produkt entsprechen.
b) Als einziges Rechtsmittel des Endnutzers und als ausschließliche Haftung von VECTRA in Bezug auf die Verletzung der Gewährleistung in diesem Abschnitt 7.2 wird VECTRA nach eigenem Ermessen die fehlerhafte Hardware reparieren oder ersetzen oder die Software oder die Abonnements korrigieren, je nachdem, was zutrifft. Alle Gewährleistungsansprüche müssen bei oder vor Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, und der Defekt darf nicht auf einen Unfall, ungewöhnliche physikalische, elektrische oder elektromagnetische Belastungen, Vernachlässigung, Modifikation, Veränderung oder Missbrauch oder nicht ordnungsgemäße Installation, Bedienung und Wartung gemäß den Spezifikationen des Herstellers zurückzuführen sein.
7.3 RMA-Verfahren. Vor der Rücksendung von Hardware muss der Endbenutzer die Ergebnisse aller von VECTRA vorgeschriebenen Tests oder Diagnosen durchführen und mitteilen, den Status der eingeschränkten Garantie mit VECTRA bestätigen und vor dem Versand eine RMA-Nummer von VECTRA erhalten und anbringen. Rücksendungen mit RMA-Nummer sind vom Endbenutzer frachtfrei an die von VECTRA benannte Rücksende- oder Reparaturstelle zu senden, so dass sie innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der RMA-Nummer eingehen. Jede Hardware, die sich außerhalb der Garantiezeit befindet, einschließlich solcher mit erloschener Garantie, unterliegt den Kosten für die Bearbeitung und Reparatur oder den Ersatz zu den dann gültigen Sätzen von VECTRA.
IN KEINEM FALL HAFTET VECTRA FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN), DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER IRGENDWELCHEN PRODUKTEN ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTHAFTUNG VON VECTRA, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER IRGENDWELCHEN PRODUKTEN ERGIBT, ÜBERSTEIGT NICHT DEN BETRAG, DER FÜR DIE JEWEILIGEN PRODUKTE, AUF DIE SICH DER ANSPRUCH BEZIEHT, BEZAHLT WURDE, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN HIERIN BESCHRIEBENES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT ODER NICHT.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER EINE ANDERE HAFTUNGSTHEORIE HANDELT. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG WERDEN DIE PRODUKTE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUF EINER "WIE BESEHEN"- UND "WIE VERFÜGBAR"-BASIS OHNE JEGLICHE GARANTIEN BEREITGESTELLT, UND VECTRA UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GARANTIEN AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG. DER ENDBENUTZER ERKENNT AN, DASS VECTRA KEINE GARANTIE DAFÜR ÜBERNIMMT, DASS DIE PRODUKTE UNUNTERBROCHEN, ZEITGERECHT, SICHER ODER FEHLERFREI ZUR VERFÜGUNG STEHEN. JEDE PARTEI LEHNT JEGLICHE HAFTUNG UND SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE DURCH DRITTE HOSTING-SERVICE-PROVIDER VERURSACHT WERDEN.
10.1 Die Verpflichtung von VECTRA. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass VECTRA das Recht hat, alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter (zusammenfassend "Klage"), die gegen den Endnutzer erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die Produkte ein zum Datum des Inkrafttretens bestehendes US-Patent verletzen, auf eigene Kosten zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen beizulegen, und VECTRA erklärt sich damit einverstanden, diese auf eigene Kosten zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen beizulegen, vorbehaltlich der hier dargelegten Einschränkungen. VECTRA hat die alleinige Kontrolle über eine solche Klage oder Vergleichsverhandlungen, und VECTRA erklärt sich damit einverstanden, vorbehaltlich der hierin festgelegten Beschränkungen, jedes rechtskräftige Urteil zu zahlen, das gegen den Endnutzer in einer solchen Klage, die von VECTRA verteidigt wird, ergeht. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass VECTRA von den vorstehenden Verpflichtungen befreit ist, es sei denn, der Endnutzer benachrichtigt VECTRA unverzüglich schriftlich von einer solchen Klage, ermächtigt VECTRA, wie hierin vorgesehen vorzugehen, und erteilt VECTRA angemessene und vollständige Informationen und Unterstützung, um eine solche Klage beizulegen und/oder zu verteidigen.
10.2 Entschädigung des Endnutzers. Der Endnutzer verteidigt sich gegen alle Klagen, die gegen VECTRA, ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, leitenden Angestellten und Direktoren erhoben werden, soweit diese auf Ansprüchen Dritter beruhen, die sich aus den folgenden Punkten ergeben oder anderweitig damit zusammenhängen (i) die Endbenutzerdaten; oder (ii) eine Nutzung des Produkts durch den Endbenutzer, die nicht im Rahmen dieser Vereinbarung genehmigt wurde oder gegen das Gesetz verstößt, und wird alle Kosten, Schäden und angemessenen Anwaltsgebühren, die einer solchen Klage zuzuordnen sind, zahlen, die VECTRA endgültig zugesprochen werden oder denen der Endbenutzer im Rahmen eines Vergleichs zustimmt.
10.3 Rechtsmittel. Wird gerichtlich festgestellt oder ist VECTRA der Ansicht, dass die Produkte oder ein Teil davon ein Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke verletzen, oder wird der Verkauf oder die Verwendung der Produkte oder eines Teils davon infolgedessen untersagt, so kann VECTRA nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Endnutzer das Recht verschaffen, die Produkte oder einen Teil davon zu verkaufen oder zu nutzen; (ii) die Produkte oder einen Teil davon durch andere, nicht verletzende, geeignete Produkte oder Teile ersetzen; (iii) die Produkte oder einen Teil davon in geeigneter Weise modifizieren; oder (iv) die Produkte oder einen Teil davon entfernen, den Vertrieb oder Verkauf einstellen und die vom Endnutzer für diese Produkte gezahlten Beträge abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Schaden erstatten. VECTRA haftet nicht für Kosten oder Ausgaben, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von VECTRA entstanden sind, oder für Installationskosten für ersetzte Produkte.
10.4 Ausschlüsse. VECTRA hat keine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 10, wenn die Klage auf folgenden Punkten beruht oder daraus resultiert: (i) einer nicht von VECTRA vorgenommenen Änderung des Produkts; (ii) einer Kombination oder Verwendung des Produkts mit oder in Software, Hardware, Prozessen, Firmware oder Daten Dritter, soweit der Anspruch auf einer solchen Kombination oder Verwendung beruht; (iii) die fortgesetzte Verwendung des angeblich verletzenden Produkts durch den Endnutzer, nachdem er von der Verletzungsbehauptung in Kenntnis gesetzt wurde oder nachdem ihm von VECTRA ohne zusätzliche Kosten eine modifizierte Version des Produkts zur Verfügung gestellt wurde, mit der die angebliche Verletzung behoben werden soll; (iv) das Versäumnis des Endnutzers, das Produkt in Übereinstimmung mit den geltenden Produktspezifikationen zu verwenden; und/oder (v) die Verwendung des Produkts durch den Endnutzer außerhalb des Umfangs der im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte.
10.5 Ausschließlicher Rechtsbehelf. DIE IN DIESEM ABSCHNITT AUFGEFÜHRTEN RECHTSMITTEL STELLEN DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES ENDBENUTZERS UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON VECTRA IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER DAR.
11.1 Confidential Information. The term “Confidential Information” includes all information, software and data furnished by either party and with respect to the either party includes information furnished by the disclosing party (the “Discloser”) to the other party (the “Recipient”), whether in oral, written, graphic or machine- readable form, whether orally or in writing, that is designated as confidential or that reasonably should be understood to be confidential given the nature of the information and the circumstances of disclosure, including without limitation materials, documentation, designs, improvements, formulae, discoveries, inventions, networks, concepts, ideas, technical information and procedures, legal, financial or business affairs, markets, products, key personnel, suppliers, policies or operational methods, plans for future developments for the business of the Discloser, and all other information disclosed to the Recipient by the Discloser that is not readily available to the public, and all copies of the foregoing. In addition to the foregoing, Confidential Information of VECTRA will also include (i) all information relating to the Products, including but not limited to information relating to the performance, reliability, and stability of the Products (including availability, uptime, and performance benchmarks), operation of the Products, knowhow, techniques, processes, ideas, algorithms, and Product design and architectures, and all documentation related to the Products.
11.2 Non-Confidential Information. Notwithstanding the foregoing, Confidential Information will not include information that: (i) has entered the public domain through no action or failure to act of the Recipient; (ii) prior to disclosure hereunder was already lawfully in Recipient’s possession without any obligation of confidentiality;(iii) subsequent to disclosure hereunder is obtained by the Recipient on a non-confidential basis from a third party who has the right to disclose such information to the Recipient; (iv) is approved in writing by the Discloser for disclosure by the Recipient; (v) is provided by the Discloser to a third party without a confidentiality restriction; or (iv) is independently developed by the Recipient without reference to the Discloser’s Confidential Information.
11.3 Obligations of Non-Disclosure. The Recipient will safeguard the Confidential Information of the Discloser with at least the same degree of care that it utilizes to safeguard its own Confidential Information of like kind, but in any event not less than a reasonable degree of care. The Recipient agrees (a) not to disclose the Confidential Information of the Discloser to any third parties (except for its employees, Affiliates, subcontractors, or professional advisors who are bound by an obligation of confidentiality no less restrictive than this provision) in the breach of the foregoing sentence, and (b) to use the Confidential Information solely for the purpose of performing its obligations and exercising its rights under this Agreement. The Recipient will not remove or alter any copyright, trademark, service mark or other proprietary rights notice attached to or included in any Confidential Information furnished by Discloser.
11.4 Return of Confidential Information. Each Recipient will destroy or return to Discloser all Confidential Information of the Discloser that the Recipient possesses upon the expiration or termination of this Agreement; provided, however, that to the extent that copies of Confidential Information are contained in the Recipient’s off-site backup data storage archives and are not readily accessible for deletion, the Recipient will not be obligated to delete such copies so long as it does not willfully attempt to access such Confidential Information and continues to comply with the confidentiality restrictions set forth herein.
11.5 Compelled Disclosure. If the Recipient is compelled by law, regulation or a court of competent jurisdiction to disclose any of the Discloser’s Confidential Information then, to the extent permitted by law, the Recipient will promptly notify the Discloser so that it may seek a protective order or other appropriate remedy. The Recipient will provide reasonable cooperation at the Discloser’s expense in seeking such order or other remedy. If disclosure is ultimately required, the Recipient will furnish only that portion of the Confidential Information that is legally required, exercise reasonable efforts to obtain assurance that it will receive confidential treatment and will continue to treat such Confidential Information in accordance with its obligations under this provision.
11.6 Injunctive Relief. Each party acknowledges that the Discloser may be irreparably harmed if Recipient’s obligations hereunder are not specifically enforced, and that Discloser may not have an adequate remedy at law in the event of an actual or threatened violation hereof. The Recipient agrees that Discloser, in addition to any of its other available rights and remedies, will be entitled to seek equitable relief, including injunction (with no requirement to post a bond or other security or to prove actual damages) to prevent breaches or threatened breaches of this Section 6 by the Recipient or any of its representatives and to seek specific performance of the terms of this of this provision.
Diese Vereinbarung unterliegt kalifornischem Recht unter Ausschluss der Rechtswahlklausel. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) wird ausdrücklich ausgeschlossen und findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung oder Beendigung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit, dem Gerichtsstand und der Gerichtsbarkeit der Staats- und Bundesgerichte in Santa Clara County, Kalifornien, und die Parteien erklären sich mit der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden und erkennen diese an. Diese Vereinbarung und alle Verfahren werden ausschließlich in englischer Sprache abgefasst.
Die Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VECTRA nicht exportiert werden. Der Endnutzer garantiert und sichert VECTRA hiermit schriftlich zu, dass der Endnutzer alle US-amerikanischen und ausländischen Export- und Reexportbeschränkungen einhalten wird, die für die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Produkte, Dokumentationen und technischen Informationen gelten. Der Endnutzer garantiert, dass er bei allen Geschäften mit, durch, für oder im Namen von VECTRA den Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") einhalten wird und weder direkt noch indirekt Geschenke oder Zahlungen, Gegenleistungen oder Sachleistungen anbieten, versprechen, geben, verlangen, fordern oder annehmen wird, die als illegale oder korrupte Praktiken ausgelegt werden könnten.
VECTRA haftet nicht für die Einstellung, Unterbrechung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Sturm, Naturkatastrophen, höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus, bewaffneten Konflikten, Streiks, Aussperrung, Boykott oder anderen ähnlichen Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
Dieser Vertrag und die daraus resultierenden Rechte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von VECTRA weder direkt noch indirekt vom Endnutzer abgetreten oder anderweitig übertragen werden. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung bezieht, und keine Verzichtserklärung oder Änderung dieser Vereinbarung ist gültig, es sei denn, sie wurde von jeder Partei schriftlich unterzeichnet. Der Verzicht auf die Verletzung einer Bedingung dieser Vereinbarung kann in keiner Weise als Verzicht auf eine andere Bedingung oder Verletzung ausgelegt werden. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorgedruckten Bedingungen in Kaufaufträgen oder anderen vom Endnutzer eingereichten Geschäftsformularen, und alle Bedingungen, die mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht übereinstimmen, werden ausdrücklich abgelehnt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig eingestuft werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, auch per Fax oder in anderer elektronischer Form. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den Dokumenten, die die Produkte regeln, gilt folgende Rangfolge: (i) SOW; (ii) Auftrag; (iii) Anhang, Zeitplan oder Nachtrag zu dieser Vereinbarung; und (iv) Hauptteil dieser Vereinbarung.
AWS-Daten" bezeichnet alle Ereignis- und Protokolldaten von Amazon Web Services (AWS), die von den VECTRA-Protokollsensoren extrahiert werden, um dem Endnutzer Detect for AWS zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) AWS Cloudtrail Logs; (ii) VPC Flow Logs, falls aktiviert; (iii) Route53 DNS Logs; und (iv) kontextbezogene AWS-Identitätsinformationen. "Detect for AWS" bezeichnet VECTRAs Software-as-a-Service-Plattform für Metadatenspeicherung, Suche und Analysemanagement, die derzeit als "Detect for AWS" bekannt ist.
Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 der Servicebedingungen kann VECTRA auf Endnutzerdaten, die über Netzwerke übertragen werden, an die der Endnutzer ein Produkt oder eine Appliance anschließt, zugreifen, diese verarbeiten und speichern, um dem Endnutzer einen Service zu bieten, das Produkt zu verbessern, zu analysieren und zu bewerten, einschließlich der AWS-Daten und Erkennungsdetails.
Detect for AWS bewahrt AWS-Daten für 90 Tage auf. AWS-Daten, die älter als 90 Tage sind, werden gelöscht.
Ein AWS-Administrator beim Endnutzer muss VECTRA die Zustimmung zum Zugriff auf die AWS-Daten erteilen. Die Zustimmung kann jederzeit vom Endnutzer ohne Zutun von VECTRA widerrufen werden. Der Widerruf der Zustimmung stoppt den Fluss der AWS-Daten zu VECTRA und unterbricht die Bereitstellung des AWS-Dienstes, bis die Zustimmung erneut erteilt wird.
Auf Anfrage des Endnutzers innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung stellt VECTRA dem Endnutzer alle Endnutzerdaten, die zum Zeitpunkt der Kündigung in Detect for AWS enthalten sind, in einem einvernehmlich festgelegten Format zum Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen ist VECTRA nicht mehr verpflichtet, Endnutzerdaten aufrechtzuerhalten oder zur Verfügung zu stellen, und ist danach berechtigt, alle Endnutzerdaten, die sich in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zu löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Auf Mitteilung des Endnutzers wird VECTRA alle Endnutzerdaten innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung sicher aus ihren Systemen löschen und den Endnutzer über den Abschluss einer solchen Löschung benachrichtigen; vorausgesetzt, dass VECTRA Kopien solcher Endnutzerdaten aufbewahren kann, wenn dies gesetzlich oder durch Sicherungsrichtlinien vorgeschrieben ist.
Wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt, abonniert der Endnutzer die Nutzung von Detect for AWS, bis er entweder das gekaufte Volumen an AWS-Daten oder die jeweilige Abonnementlaufzeit überschreitet, je nachdem, was zuerst eintritt. In Übereinstimmung mit Abschnitt 5.5 des Vertrages behält sich VECTRA das Recht vor, einen True-Up-Abgleich durchzuführen und jede Nutzung, die über das gekaufte Volumen hinausgeht, in Rechnung zu stellen. In Bezug auf Detect for AWS wird die Nutzung des Endnutzers auf der Grundlage des GB-Volumens der AWS-Daten berechnet, die von Detect for AWS während der Abonnementlaufzeit erfasst werden. Für den Fall, dass die Nutzung durch den Endnutzer das abonnierte Volumen übersteigt, erklärt sich der Endnutzer damit einverstanden, Gebühren für die übermäßige Nutzung gemäß den dann geltenden Tarifen zu zahlen, sofern in der entsprechenden Bestellung nichts anderes festgelegt ist.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diesen Anhang K regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Sidekick-Dienste:
Nur für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
"Sidekick-Daten" sind alle Endnutzerdaten, die von den VECTRA-Systemen für den ausdrücklichen Zweck der Erbringung der Sidekick-Dienste gesammelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nicht anonymisierte: (i) Host- und Kontobewertungsinformationen; (ii) Erkennungsdetails, einschließlich Domänen und Dateinamen im Zusammenhang mit potenziellen Sicherheitsvorfällen; und (iii) Maßnahmen und Notizen von Analysten, die die Erkennungen überprüfen.
"Sidekick-Dienste" sind die von VECTRA für bestimmte Produkte bereitgestellten technischen Unterstützungsdienste, die Vorfallsreaktionen, Untersuchungen und forensische Dienste umfassen können.
Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 des Vertrags kann VECTRA auf Sidekick-Daten, die über Netzwerke übertragen werden, an die der Endnutzer ein Produkt oder eine Appliance anschließt, zugreifen, diese verarbeiten und speichern, um dem Endnutzer Dienste anzubieten, Produkte zu verbessern, zu analysieren und zu bewerten, wie folgt:
a. Standard-Sidekick-Zugang. Alle Endnutzer von Sidekick-Diensten müssen mindestens den VPN-Zugang zu den Sidekick-Daten über das virtuelle private Netzwerk ("VPN") und den in Abschnitt 4.1 des Vertrags beschriebenen Zugang erlauben. Alle gemäß diesem Unterabschnitt gesammelten Sidekick-Daten werden für die Analyse durch VECTRA vorübergehend zwischengespeichert.
b. Optionaler erweiterter Sidekick-Zugang. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der Endnutzer der Sidekick-Dienste während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte anderweitig wählt, kann VECTRA die Sidekick-Daten abrufen, speichern und verarbeiten, um die Sidekick-Dienste effektiver zu erbringen, einschließlich der frühzeitigen Erkennung aufkommender Bedrohungen. Sidekick-Daten, die gemäß diesem Unterabschnitt gesammelt werden, werden zwölf (12) Monate lang gespeichert, und alle Sidekick-Daten, die älter als zwölf (12) Monate sind, werden gelöscht.
c. Berichte über Sicherheitsvorfälle. Berichte über Sicherheitsvorfälle, die im Rahmen der Sidekick-Dienste erstellt wurden, werden für die Dauer der Laufzeit des Auftrags gespeichert.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diesen Anhang N regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Detect for Network:
Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 des Vertrages kann VECTRA auf Endnutzerdaten, die in Netzwerken übertragen werden, mit denen der Endnutzer ein Produkt oder eine Appliance verbindet, zugreifen, diese verarbeiten und speichern, um dem Endnutzer Dienstleistungen zu erbringen, das Produkt zu verbessern, zu analysieren und zu bewerten, wie folgt:
Optionaler Zugriff auf Metadaten für Detect for Network. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der Endnutzer während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte anderweitig wählt, kann VECTRA anonymisierte Sitzungs- und Erkennungsmetadaten überwachen und darauf zugreifen, einschließlich DNS-, HTTP- und Sitzungsdaten, Erkennungsdetails, Host-ID-Zuordnungsdaten und Erkennungsvorläufer.
In Übereinstimmung mit Abschnitt 5.5 des Vertrages behält sich VECTRA das Recht vor, einen True-Up-Abgleich durchzuführen und jede Nutzung, die über das gekaufte Volumen hinausgeht, in Rechnung zu stellen. In Bezug auf Detect for Network wird VECTRA zur Berechnung der Nutzung des Endnutzers stündlich eine Stichprobe der von jedem Produkt beobachteten Nutzung vornehmen. Am Ende eines jeden 30-Tage-Zeitraums werden die Stichproben vom höchsten zum niedrigsten Wert geordnet. Die obersten fünf Prozent (5%) der Stichproben werden verworfen. Die höchste verbleibende Stichprobe (d. h. die Nutzung des Endnutzers am fünfundneunzigsten Perzentil (95 %)) ist die gemessene Nutzung. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, Gebühren für eine übermäßige Nutzung gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen zu zahlen, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diese Anlage O regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Detect for Office 365:
Nur für diese Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
"O365-Daten" bezeichnet alle Microsoft Office 365 Ereignis- und Protokolldaten, die von VECTRA Logsensoren extrahiert werden, um den O365-Dienst für den Endnutzer bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Benutzeraktionen innerhalb von Office 365, einschließlich des Zugriffs auf, des Lesens, des Herunterladens, des Löschens und der Freigabe von Dateien; (ii) Administratoraktionen in Office 365, einschließlich Richtlinien- und Konfigurationsänderungen; und (iii) Authentifizierungs- und Autorisierungsereignisse in AzureAD.
"O365-Dienst" bezeichnet VECTRAs Software-as-a-Service-Plattform für die Speicherung, Suche und Analyse von Metadaten, derzeit bekannt als "Detect for Office 365".
Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 des Vertrags kann VECTRA auf Endnutzerdaten, die über Netzwerke übertragen werden, mit denen der Endnutzer ein Produkt oder eine Appliance verbindet, zugreifen, diese verarbeiten und speichern, um dem Endnutzer Dienstleistungen zu erbringen, Produkte zu verbessern, zu analysieren und zu bewerten, einschließlich der anonymisierten O365-Daten und Erkennungsdetails.
Der O365-Dienst bewahrt O365-Daten für neunzig (90) Tage auf. O365-Daten, die älter als neunzig (90) Tage sind, werden gelöscht.
Ein O365 Service Administrator beim Endnutzer muss VECTRA die Zustimmung zum Zugriff auf die O365 Daten erteilen. Die Zustimmung kann jederzeit vom Endnutzer ohne Zutun von VECTRA widerrufen werden. Der Widerruf der Zustimmung unterbricht den Fluss der O365-Daten zu VECTRA und unterbricht die Bereitstellung des O365-Dienstes, bis die Zustimmung erneut erteilt wird.
Auf Anfrage des Endnutzers innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung stellt VECTRA dem Endnutzer alle O365-Daten, die zum Zeitpunkt der Kündigung im O365-Dienst enthalten sind, in einem einvernehmlich festgelegten Format zum Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen ist VECTRA nicht mehr verpflichtet, O365-Daten aufrechtzuerhalten oder zur Verfügung zu stellen, und ist danach berechtigt, alle O365-Daten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zu löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Auf Benachrichtigung des Endnutzers wird VECTRA alle O365-Daten innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung sicher aus seinen Systemen löschen und den Endnutzer über den Abschluss einer solchen Löschung benachrichtigen; vorausgesetzt, dass VECTRA Kopien solcher O365-Daten aufbewahren kann, wenn dies gesetzlich oder aufgrund von Sicherungsrichtlinien erforderlich ist.
In Übereinstimmung mit Abschnitt 5.5 des Vertrags behält sich VECTRA das Recht vor, einen True-Up-Abgleich durchzuführen und jede Nutzung, die über das gekaufte Volumen hinausgeht, in Rechnung zu stellen. In Bezug auf Detect for Office 365 wird VECTRA zur Berechnung der Nutzung des Endnutzers stündlich eine Stichprobe der von jedem Produkt beobachteten Nutzung vornehmen. Am Ende eines jeden 30-Tage-Zeitraums werden die Stichproben vom höchsten zum niedrigsten Wert geordnet. Die obersten fünf Prozent (5%) der Stichproben werden verworfen. Die höchste verbleibende Stichprobe (d. h. die Nutzung des Endnutzers am fünfundneunzigsten Perzentil (95 %)) ist die gemessene Nutzung. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, Gebühren für eine übermäßige Nutzung gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen zu zahlen, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für diesen Anhang R maßgeblich sind, gelten die folgenden Bestimmungen für Recall:
Nur für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
"Metadaten" sind alle Netzwerk-Metadaten, die aus der Nutzung des Recall Dienstes durch den Endnutzer oder im Namen des Endnutzers abgeleitet und von VECTRA-Verkehrs- und Protokollsensoren extrahiert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Sitzungs-Metadaten, einschließlich Konnektivität, DNS, HTTP, SMB, RDP, Kerberos, LDAP, Datei-Hashes und SSL; und (ii) Erkennungs-Metadaten und Vorläufer.
"Recall Service" bezeichnet VECTRAs Software-as-a-Service-Plattform zur Speicherung, Suche und Analyse von Metadaten, die derzeit als "Recall" bekannt ist.
Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 der Servicebedingungen kann VECTRA auf Endnutzerdaten, die über Netzwerke übertragen werden, an die der Endnutzer ein Produkt oder eine Appliance anschließt, zugreifen, diese verarbeiten und speichern, um dem Endnutzer Dienstleistungen zu erbringen, Produkte zu verbessern, zu analysieren und zu bewerten:
a. Optionaler Metadaten-Zugriff für Recall. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der Endnutzer während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte anderweitig wählt, kann VECTRA nicht-identifizierende Sitzungsmetadaten, einschließlich DNS-, HTTP- und Sitzungsdaten, überwachen und darauf zugreifen.
Der Recall Dienst speichert die Metadaten für den vom Endnutzer gewählten und in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zeitraum (der "Speicherzeitraum"). Die Metadaten werden am Ende des jeweiligen Speicherzeitraums gelöscht und neue Metadaten werden an ihrer Stelle gespeichert, so dass der Endnutzer zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit des Abonnements auf die vom Recall Dienst für den letzten Speicherzeitraum abgeleiteten Metadaten zugreifen kann. Als Beispiel und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken: Wenn der Endnutzer einen 4-wöchigen Speicherzeitraum erwirbt, hat der Endnutzer zu jedem Zeitpunkt während der Abonnementlaufzeit Zugriff auf die Metadaten des unmittelbar vorangegangenen 4-wöchigen Zeitraums, jedoch nicht auf die davor abgeleiteten Metadaten.
Der Endnutzer kann einen oder mehrere Endnutzer als Administratoren (jeweils ein "Administrator") bestimmen, um sein Konto zu verwalten. Der Endnutzer ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seiner Konten und Passwörter verantwortlich (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Administratorkonten und andere Endnutzerkonten und Passwörter).
Auf Anfrage des Endnutzers innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung stellt VECTRA dem Endnutzer alle Endnutzerdaten, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Recall Dienst enthalten sind, in einem einvernehmlich festgelegten Format zum Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieser dreißig (30) Tage ist VECTRA nicht mehr verpflichtet, solche Endnutzerdaten aufrechtzuerhalten oder zur Verfügung zu stellen, und ist danach berechtigt, alle solchen Endnutzerdaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zu löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Auf Mitteilung des Endnutzers wird VECTRA alle derartigen Endnutzerdaten innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung sicher aus ihren Systemen löschen und den Endnutzer nach Abschluss der Löschung benachrichtigen; unter der Voraussetzung, dass VECTRA Kopien dieser Endnutzerdaten aufbewahren kann, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund von Sicherungsrichtlinien.
In Übereinstimmung mit Abschnitt 5.5 des Vertrags behält sich VECTRA das Recht vor, einen True-Up-Abgleich durchzuführen und jede Nutzung, die über das gekaufte Volumen hinausgeht, in Rechnung zu stellen. In Bezug auf Recall wird VECTRA zur Berechnung des Verbrauchs des Endnutzers stündlich eine Stichprobe der von einem beliebigen Produkt beobachteten Verbrauchsmenge nehmen. Am Ende eines jeden 30-Tage-Zeitraums werden die Stichproben vom höchsten zum niedrigsten Wert geordnet. Die obersten fünf Prozent (5%) der Stichproben werden verworfen. Die höchste verbleibende Stichprobe (d. h. die Nutzung des Endnutzers am fünfundneunzigsten Perzentil (95 %)) ist die gemessene Nutzung. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, Gebühren für eine übermäßige Nutzung gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen zu zahlen, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diesen Anhang S regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Professional Services:
Nur für die Zwecke dieses Anhangs haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
"Änderungsauftrag" bedeutet jede Änderung eines SOW, wie im Abschnitt "Änderungsaufträge" unten beschrieben. Änderungsaufträge gelten als durch Bezugnahme in die betreffende Leistungsbeschreibung aufgenommen.
"Inhalt" bedeutet jegliche Berichtsdokumentation, Software, Programme, Skripte, Inhalte, Audio- oder visuelles Material, Bilder, digitale Medien oder andere Materialien jeglicher Art.
"Liefergegenstand" bedeutet jeglichen Inhalt, soweit er in der betreffenden Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Liefergegenstand gekennzeichnet ist (in jedem Medium und in jedem Entwicklungs- oder Fertigstellungsstadium), der von VECTRA (einschließlich seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer) allein oder gemeinsam mit anderen bereitgestellt oder erstellt wird.
"Dienstleistungen" sind Arbeiten, die von VECTRA, ihren verbundenen Unternehmen oder ihren jeweiligen zulässigen Unterauftragnehmern im Rahmen eines SOW erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung von in einem anwendbaren SOW spezifizierten Liefergegenständen.
"Leistungsbeschreibung" oder "SOW" ist ein Dokument, das die im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen beschreibt und zwischen dem Endnutzer und VECTRA abgeschlossen wird. SOWs gelten durch Bezugnahme als Bestandteil dieser Vereinbarung.
VECTRA erbringt die Dienstleistungen, einschließlich der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, in Übereinstimmung mit dem Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Soweit die Leistungen Leistungen gemäß einer anwendbaren Leistungsbeschreibung (SOW) umfassen, wird VECTRA dem Endnutzer nach Fertigstellung jeder Leistung ein vollständiges Exemplar vorlegen. Der Endnutzer prüft und testet alle Liefergegenstände in Übereinstimmung mit dieser Leistungsbeschreibung gemäß den Abnahmekriterien oder Testplänen, die von den Parteien für diese Liefergegenstände innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Übermittlung des Liefergegenstandes durch VECTRA oder innerhalb eines anderen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Zeitraums (die "Abnahmefrist") schriftlich vereinbart wurden. Der Endnutzer wird VECTRA vor Ablauf der Annahmefrist eine schriftliche Mitteilung über die Annahme jedes Liefergegenstandes zukommen lassen; die Nichtablehnung eines Liefergegenstandes, wie unten beschrieben, gilt jedoch als Annahme. Stellt der Endnutzer nach billigem Ermessen fest, dass ein vorgelegter Leistungsgegenstand nicht den vereinbarten Abnahmekriterien entspricht, wie sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (SOW) festgelegt sind oder wie sie von den Parteien für diesen Leistungsgegenstand schriftlich vereinbart wurden, muss der Endnutzer VECTRA während der Abnahmefrist schriftlich benachrichtigen und die Mängel im Einzelnen darlegen. VECTRA wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, diese Mängel zu beheben und dem Endnutzer den Liefergegenstand so bald wie möglich erneut zu übergeben. Der Endnutzer wird den Liefergegenstand erneut überprüfen und anhand der vereinbarten Abnahmekriterien testen und VECTRA innerhalb von 10 Werktagen nach erneuter Übermittlung des Liefergegenstandes schriftlich über etwaige Mängel informieren. Erfüllt ein Liefergegenstand nach der zweiten Wiedervorlage beim Endnutzer nicht die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung spezifizierten funktionalen Anforderungen, so kann der Endnutzer als einzige und ausschließliche Abhilfe entweder: (i) die Leistung erneut ablehnen und an VECTRA zur weiteren Korrektur und erneuten Vorlage gemäß dem oben beschriebenen Verfahren zurücksenden (wird die Leistung nach zweimaliger erneuter Vorlage nicht akzeptiert, wird die Angelegenheit an den leitenden Sponsor des Endnutzers für das mit der Leistungsbeschreibung verbundene Projekt und den Vizepräsidenten von VECTRA weitergeleitet); oder (ii) die betreffende Leistungsbeschreibung nach schriftlicher Mitteilung sofort kündigen und alle im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung für die mangelhafte Leistung gezahlten Leistungsentgelte zurückfordern. Stellen die Parteien fest, dass die in einer Leistungsbeschreibung spezifizierten funktionalen Anforderungen einer Leistung geändert werden müssen (z. B. aufgrund falscher Annahmen oder geänderter Anforderungen), so arbeiten sie nach Treu und Glauben zusammen, um einen Änderungsauftrag für diese geänderten Anforderungen auszuführen.
Änderungen an einer Leistungsbeschreibung bedürfen eines schriftlichen Änderungsauftrags, der von den Parteien vor der Umsetzung der Änderungen unterzeichnet wird. Solche Änderungen können z. B. Änderungen des Arbeitsumfangs und entsprechende Änderungen der geschätzten Gebühren und des Zeitplans umfassen.
Der Endnutzer bezahlt VECTRA für die Dienstleistungen zu den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (SOW) angegebenen Tarifen oder, falls in der SOW kein Tarif angegeben ist, zu den Standardtarifen von VECTRA, die zum Zeitpunkt der Ausführung der SOW gelten.
Der Endnutzer erstattet VECTRA angemessene Reisekosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen.
Der Endnutzer gewährt VECTRA hiermit die Lizenzen, die VECTRA benötigt, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, und der Endnutzer gewährt VECTRA keine weiteren Rechte am geistigen Eigentum des Endnutzers, es sei denn, dies ist in einer anwendbaren SOW festgelegt oder anderweitig schriftlich vereinbart.
VECTRA garantiert, dass die Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Industriestandards erbracht werden. Bei einem Verstoß gegen die oben genannte Garantie besteht das einzige Rechtsmittel des Endnutzers und die gesamte Haftung von VECTRA in der Wiedererbringung der betreffenden Dienstleistungen. Wenn VECTRA nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen wie zugesichert zu erbringen, hat der Endnutzer das Recht, die an VECTRA für die mangelhaften Dienstleistungen gezahlten Gebühren zurückzufordern. Der Endnutzer muss VECTRA innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erbringung der Leistungen schriftlich auf die vorstehende Gewährleistung hinweisen, um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.
DIESE GARANTIE GILT AUSSCHLIESSLICH UND ANSTELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, UND KEINE DER PARTEIEN ÜBERNIMMT IRGENDEINE ANDERE GARANTIE, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.
Zusätzlich zu den Servicebedingungen, die diesen Anhang A regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Supportleistungen:
Nur für diesen Anhang haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
"Fehler" bedeutet einen reproduzierbaren Programmierfehler in der Software, der die Software im Vergleich zu den von VECTRA veröffentlichten Leistungsspezifikationen erheblich beeinträchtigt. Die Korrektur kann durch einen Patch, eine Korrektur im nächsten Update, ein Workaround- oder Vermeidungsverfahren oder eine andere Lösung zur Behebung des Fehlers erfolgen.
"Support" bedeutet technische Unterstützung per Telefon oder E-Mail, die VECTRA einem bestimmten Endbenutzer-Supportkontakt während der normalen Geschäftszeiten in Bezug auf die Installation und Verwendung der Produkte zur Verfügung stellt.
"Update" bedeutet eine Wartungsversion der Software, die von VECTRA als solche gekennzeichnet ist und auf allgemeiner, regelmäßig geplanter Basis als Teil der Standardwartung an andere Endbenutzer von VECTRA für dieselbe Version der Software ohne zusätzliche Kosten freigegeben wird.
Die in dieser Anlage A aufgeführten Supportleistungen ("Supportleistungen") beginnen am Tag des Inkrafttretens (oder einem anderen in der Bestellung angegebenen Startdatum) und laufen bis zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit. Wenn sich der Endnutzer dafür entscheidet, die Supportleistungen nicht zu verlängern oder die Gebühren nicht auf dem aktuellen Stand gehalten werden, kann sich der Endnutzer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VECTRA und der Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühr für den kommenden Zeitraum sowie aller Gebühren, die gezahlt worden wären, wenn der Endnutzer die Supportleistungen nicht eingestellt hätte, erneut anmelden.
Solange der Endnutzer alle Subscription-Gebühren bezahlt hat, werden die folgenden Support-Services während der jeweiligen Subscription-Laufzeit zur Verfügung gestellt: (i) Updates, die während der Subscription-Laufzeit veröffentlicht werden, und (ii) Unterstützung bei der Fehlerbehebung für Fehler in der Software, die vom Endnutzer während der Subscription-Laufzeit gemeldet werden, wie weiter unten beschrieben. Die Supportleistungen werden nur in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software und nur für aktive Abonnements erbracht. VECTRA ist nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen für: (i) geänderte oder beschädigte Software oder Teile der Software, die in andere Software integriert sind; (ii) Produktprobleme, die durch Fahrlässigkeit, Missbrauch oder falsche Anwendung durch den Endbenutzer, durch eine Verwendung der Produkte, die nicht den Angaben im Benutzerhandbuch von VECTRA entspricht, oder durch andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von VECTRA liegen, verursacht wurden; oder (iii) Software oder Abonnements, die auf einer Hardware installiert oder verwendet wurden, die nicht von VECTRA unterstützt wird. Supportanfragen können online 24/7 unter support.vectra.ai eingereicht werden. Zur Unterstützung bei der Fehlerbehebung wird VECTRA wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jeden vom Endbenutzer gemeldeten Fehler in der Software, der VECTRA zuzuschreiben ist, zu korrigieren, wobei der Aufwand der Schwere des Fehlers entspricht, vorausgesetzt, dass VECTRA nicht verpflichtet ist, alle Fehler in der Software zu korrigieren.
Der Endbenutzer ist dafür verantwortlich, ausreichende Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, damit VECTRA alle gemeldeten Fehler problemlos reproduzieren kann. Wenn VECTRA der Meinung ist, dass ein vom Endbenutzer gemeldetes Problem nicht auf einen Fehler in der Software zurückzuführen ist oder nicht ohne weiteres reproduziert werden kann, wird VECTRA den Endbenutzer entsprechend informieren. Der Endbenutzer ist verpflichtet, alle Fehler zu dokumentieren und unverzüglich an VECTRA zu melden und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Verfahren zur Behebung von Fehlern oder Fehlfunktionen innerhalb einer angemessenen Zeit nach Erhalt solcher Verfahren von VECTRA durchzuführen.